[Allgemeine Geschäft Bedingungen

Bodybuilding und Fitness Studio GmbH Musikantenweg 44-46 D-60316 Frankfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Delfino Garcia Nagel, Registernummer 23908 Registergericht Amtsgericht Frankfurt

 

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Happy Fitness, Bodybuilding & Fitness Studio GmbH unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

1.) Angebote von Happy Fitness, Bodybuilding & Fitness Studio GmbH im Folgenden Happy Fitness genannt.

1.1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von Happy Fitness sowie der entsprechenden Angebote der jeweiligen Betriebsstätte.

1.2) Mehrfachkarten/Blockkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu maximal 10 Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit (maximal 6 Monate) berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung – oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.

1.3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Happy Fitness enthalten sind (Workshops, Personal Trainings u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

2.) Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko, Vertragsabschluss und Buchung

2.1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Happy Fitness die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

2.2) Happy Fitness kann die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage des mit Lichtbild des Nutzers versehenen Dokuments abhängig machen. Ebenso ist eine Nutzung nur möglich, sofern ein Ausweis über die Member App oder ein dem Nutzer zugewiesener RFID-Träger (Gerätebereich) mitgeführt wird. Zum Erhalt von RFID- oder Spind Schlüsseln ist ein adäquates Pfand zu hinterlegen. Der RFID-Träger bleibt in jedem Fall Eigentum von Happy Fitness. Der. Spind Schlüssel sind spätestens bei Verlassen der Einrichtung zurückzugeben, eine dauerhafte Blockierung elektronischer Spind Schlösser ist nicht gestattet.

2.3) Die ausgehängte Hausordnung von Happy Fitness ist zu beachten.

2.4) Gemäß §§ 145 ff. BGB kommen Verträge zwischen Happy Fitness und dem/der Nutzer*in durch Angebot und Annahme zu Stande. Sobald der/die Nutzer*in sich zu den durch uns angebotenen Gerätetraining, Kursen, Wellnessbereich, Workshops, Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen (im Folgenden „Kursangebot“) anmeldet bzw. diese bucht, handelt es sich um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB. Die Anmeldung/Buchung erfolgt primär über die Online-Buchungsplattform Eversports oder in einigen Fällen auch in Form einer E-Mail, eines Briefes bzw. eines Anmeldeformulars im Studio. Die Annahme von Happy Fitness erfolgt durch den Versand einer – ggf. durch Eversports generierten – Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail bzw. durch Vertragsunterschrift. Sofern in bestimmten Fällen nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Nutzer/die Nutzerin an der Teilnahme an einem gebuchten Kursangebot ausschließlich dann berechtigt, wenn Ihr den zugehörigen Rechnungsbetrag vollständig entrichtet wurde

2.5) Bei Begründung einer Mitgliedschaft, abhängig von der Vertragsart der gebuchten Leistung, in unserem Studio wird eine einmalige, nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,00 Euro (neununddreißig Euro) für die Erstanamnese, Einweisung und das RFID-Band erhoben. Diese Gebühr wird mit Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung fällig und ist von etwaigen Rücktritts- oder Kündigungsrechten ausgenommen.

3.) Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

3.1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs. 1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 1 bis zu 24 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum.

3.2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat nach seiner Grundlaufzeit (auf unbestimmte Zeit) und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Verlängerungsperiode gekündigt werden.

3.3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

3.4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte irreversible Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von Happy Fitness mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

3.5) Für die Kündigung von offline geschlossenen Verträgen gilt: Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse, Kundennummer und Unterschrift enthalten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an Happy Fitness, Bodybuilding & Fitness Studio GmbH, Musikantenweg 44-46, 60316 Frankfurt zu richten. Die Kündigung von online geschlossenen Verträgen kann auch per Email/ in Textform an folgende Adresse übermittelt werden: buchhaltung@happy-fitness.de.  Sofern die schriftliche Kündigung persönlich abgegeben wird muss der/die Vertragspartner*in sich dies schriftlich bestätigen lassen und im Zweifel nachweisen können. Online über Eversports geschlossene Verträge müssen online über Eversports gekündigt werden.

3.6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

3.7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs. 2) besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

4.) Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

4.1) Eine Ruhezeit ist für einem Zeitraum von 14 Tagen bis zu 2 Monaten (pro Jahr) ohne Angaben von besonderen Gründen jederzeit zum Monatsbeginn möglich. Hierfür wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- je Vorgang berechnet. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von Happy Fitness mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, sind auch längere Ruhezeiten möglich. Die Ruhezeit beträgt hierbei mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate.

4.2) Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Happy Fitness durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.

4.3) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse oder der Wellnessbereich von Happy Fitness nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5.) Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

5.1) Happy Fitness  ist berechtigt, die maximale Anzahl an KursteilnehmerInnen (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, pandemiebedingten oder räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website www.happy-fitness.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

5.2) Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, sollten die einzelnen Klassen oder Personal Trainings (EMS/ HYPOXI) im jeweiligen Kursplan online reserviert werden. Die Voranmeldung ermöglicht die Vorausbuchung eines Kursplatzes und ist verpflichtend. Sie kann auf der Website www.happy-fitness.de, die Member App oder durch die Eversports App erfolgen. Die Vorausbuchung ist maximal 14 Tage (in Einzelfällen 3 Tage) im Voraus möglich.

5.3) Stornierungen erfolgen ausschließlich über die Member App oder Eversports. Nur wenn Sie 12 Stunden vor Beginn Ihrer gebuchten Klasse absagen, behalten Sie Ihr Guthaben und können sich innerhalb der zeitlichen Ablauffrist für eine neue Klasse einbuchen. Eine Erstattung ist ausgeschlossen. Eine Absage, die weniger als eine Stunde vor Beginn des Kurses erfolgt, gilt nicht mehr als “Spätabsage” sondern, als “No-Show”.

5.4) Im Fall einer Stornierung später als 12 Stunden vor Beginn Ihrer Klasse erfolgt keine Erstattung. Sie verpflichten sich, durch das Buchen einer Klasse auch später als 12 Stunden vor Beginn dieser, Ihre Teilnahme eigenständig über die Member App oder Eversports zu stornieren.

5.5) Wenn Sie zu einem gebuchten Kurs nicht erscheinen, wird der Kurs trotzdem von Ihrem Stundenkonto (Blockkarten) abgezogen und berechnet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen. Wenn Sie einen gebuchten Kurs während der Teilnahme abbrechen, wird der Kurs bzw. die Trainingseinheit trotzdem von Ihrem Stundenkonto abgezogen und berechnet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.

5.6) Sonderregel bei Mitgliedern. Bei wiederholtem Nichterscheinen oder einer verspäteten Absage wird die Buchung auf maximal 2 Kurse im Voraus eingeschränkt. Für EMS oder HYPOXI Termine, die nicht rechtzeitig storniert werden, gelten diese als wahrgenommen.

5.7) Bei andauerndem Nichteinhalten der Stornierungsfristen behält sich Happy Fitness vor, Ihre Buchungsmöglichkeiten für einen bestimmten Zeitraum einzuschränken.

5.8) Im Falle einer unverschuldeten Nicht-Möglichkeit, einen Kurs rechtzeitig abzusagen “Spätabsage” oder eines Nichterscheinens “No-Show” , kann der Kunde einen schriftlichen Antrag auf Kulanz bei der Studioleitung stellen, um die Visits nicht abgezogen oder eine Gebühr berechnet zu bekommen. Hierzu schreiben Sie bitte eine E-mail an buchhaltung@happy-fitness.de unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht und kann nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden. Telefonische Anfragen auf Kulanz sind nicht möglich und werden nicht bearbeitet. Absagen innerhalb von 6 Stunden vor Kursbeginn können ausnahmslos nicht von der Spätabsage-Klausel befreit werden.

5.9) Happy Fitness ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner / Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Die Änderungen werden im jeweiligen Kurskalender angezeigt.

5.10) Happy Fitness ist im Rahmen des Absatzes 5.9 insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, einzelne Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringenden organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt ( z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen Instandhaltungsarbeiten, die einen Zeitraum von 2 Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren temporären Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

6.) Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

6.1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

6.2) Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt Happy Fitness sowie die Eversports GmbH für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Happy Fitness unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von Happy Fitness festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden. Dieser Vorgang muss schriftlich gegenüber Happy Fitness mitgeteilt werden.

6.3) Mitgliedschaftsbeiträge können alternativ auch per EC-Karte (Paypal/ Zettle) oder Barzahlung vor Ort geleistet werden.  

6.4) Happy Fitness ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an den externen Dienstleister, Eversports GmbH, Wien (Österreich), abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten; z.B.: (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs, …) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Eversports, Gläubigeridentifikationsnummer DE28ZZZ00000361663 ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Eversports auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat umfasst ebenso alle weiteren Forderungen die gegen mich entstehen.

6.5) Einen Wechsel des Zahlungsdienstleisters behält sich Happy Fitness vor. Eine gesonderte Mitteilung über den Wechsel erfolgt nicht. Die gewährten Berechtigungen gehen in diesem Vorgang an den neuen Dienstleister über. Eine separate Einwilligung zum Datentransfer ist nicht erforderlich.

6.6) Happy Fitness ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens einen vollen Kalendermonat durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Happy Fitness oder schriftlicher Information der betreffenden Kunden mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

6.7) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Happy Fitness berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

6.8) Sofern Happy Fitness Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Partnertarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Happy Fitness ist berechtigt anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen insofern die Voraussetzungen für den Sondertarif entfallen.

6.9) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann der Happy Fitness oder der Dienstleister eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters. Diese stellt Happy Fitness auf Anfrage zur Verfügung.

6.10) Forderungen die durch Happy Fitness an den Dienstleister abgetreten wurden, werden durch diesen verfolgt und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Happy Fitness. Eine Tilgung der Forderungen erfolgt gegenüber dem Eigentümer der Forderung – im Regelfall dem Dienstleister: Eversports GmbH.

7.) Haftung

7.1) Happy Fitness haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Happy Fitness, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Happy Fitness in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

7.2) Darüber hinaus haftet Happy Fitness, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Happy Fitness oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

7.3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7.4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Happy Fitness keine Haftung.

8.) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Happy Fitness ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Happy Fitness.

9.) Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von Happy Fitness

Für den Verlust eines Spind Schlüssels oder RFID Bandes ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EUR 20,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

10.) Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Happy Fitness unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Haushalt bei gewährtem Partnertarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

11.) Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Happy Fitness nur zu nutzen, wenn er/sie nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Happy Fitness ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der/die Nutzer*in zu tragen.

12.) Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer/die Nutzerin wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin-gewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von Happy Fitness elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer/die Nutzerin erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Er/sie willigt ein, von Happy Fitness per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte streichen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.

13.) Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist Happy Fitness berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

14.) Zugangskontrolle

14.1) Happy Fitness stellt mir für die Dauer des Vertragsverhältnisses kostenfrei eine Member App (RFID Träger Gerätebereich) zur Verfügung, die es ermöglicht sich mittels Barcodes der App vor Ort auszuweisen. Ein Anspruch auf eine spezifische Art des Ausweises besteht nicht. Mitglieder mit Standby Tarif sind verpflichtet sich bei Betreten der Einrichtung einzuchecken.

14.2) Zum Vertragsende ist das RFID-Band zurückzugeben.  Im Falle des Verlustes wird eine Gebühr in Höhe von 20€ berechnet.

15.) Mehrfachkarten

15.1) Mehrfachkarten erlauben es, innerhalb von 6 Monaten die vertraglich vereinbarten Nutzungskontingente zu verbrauchen. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit.

16.) Zahlungsverzug

Ist ein Kunde gegenüber Happy Fitness oder einem Dienstleister von Happy Fitness im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Bei Verträgen die sich innerhalb der Grundlaufzeit befinden betrifft dies die Beiträge bis zum Ende der Grundlaufzeit. Bei Verträgen außerhalb der Grundlaufzeit, die Beiträge bis zum Ende der Verlängerungsperiode.

17.) Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

17.1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

17.2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Frankfurt am Main vereinbart.

17.3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

17.4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.